Integrativer Zucht-, Reit-, Voltigier- und Fahrverein Ladbergen e.V.

§ 4 Verpflichtung gegenüber dem Pferd

(1)      Die Mitglieder sind hinsichtlich der ihnen anvertrauten Pferde verpflichtet, stets die Grundsätze des Tierschutzes zu beachten, insbesondere

  1. die Pferde ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen,
  2. den Pferden ausreichend Bewegung zu ermöglichen,
  3. die Grundsätze verhaltensgerechter Pferdeausbildung zu wahren, das heißt, ein Pferd nicht unreiterlich zu behandeln, z.B. zu quälen oder zu misshandeln oder unzulänglich zu transportieren.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1)           Die Mitglieder haben das Recht auf volle Unterstützung und Förderung durch den Verein im Rahmen der Satzung.

(2)            Die Mitglieder sind verpflichtet:   

  1. Die Satzung zu beachten, die Anordnungen des Vereins zu befolgen und die festgesetzten Beiträge an den Verein zu zahlen,
  2. Durch tatkräftige Mitarbeit die Bestrebungen des Vereins zu unterstützen.

§ 6 Bendigung der Mitgliedschaft

(1)      Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

(2)      Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, wenn das Mitglied sie bis zum 30. Juni des Jahres schriftlich kündigt (Austritt).

(3)      Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es

  1. gegen die Satzung oder gegen satzungsmäßige Beschlüsse verstößt, das Vereinsinteresse schädigt oder ernsthaft gefährdet oder sich eines schwerwiegenden unsportlichen oder unkameradschaftlichen Verhaltens schuldig macht;
  2. gegen § 4 (Verpflichtung gegenüber dem Pferd) verstößt
  3. seiner Beitragspflicht trotz Mahnung länger als sechs Monate nicht nachkommt.

(4)      Das Recht zum Ausschluss aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.

(5)      Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung des betroffenen Mitgliedes.

(6)      Das ausgeschlossene Mitglied kann den Ausschluss binnen vier Wochen nach Bekanntgabe mit schriftlich begründeter Beschwerde anfechten. Über die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung. Bis zur endgültigen Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.